Compliance

Compliance

Gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit und Geradlinigkeit nach innen und außen sind Grundprinzipien, die in der Würth-Gruppe – und damit auch bei der Internationales Bankhaus Bodensee AG – fest verankert sind. Das Bekenntnis zu diesen Werten finden Sie bereits in der von Reinhold Würth verfassten Firmenphilosophie aus den 1970er Jahren.

Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung aller geltenden Regeln und Gesetze, sondern auch um eine entsprechende innere Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ein wesentlicher Baustein für den nachhaltigen Unternehmenserfolg ist. Und genau diese innere Haltung wollen wir fördern. Gleichzeitig fordern wir damit auch die strikte Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Regeln und Gesetze. Um dies sowohl unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch unseren Kunden und Geschäftspartnern transparent zu machen, haben wir auf der Grundlage unserer Unternehmenswerte konkrete Verhaltensregeln abgeleitet, die im Code of Compliance der Würth-Gruppe nochmals zusammengefasst sind.

Gruppenweites Hinweisgebersystem

Mit unserem Code of Compliance bekennen wir uns zu einem integren Verhalten im Umgang miteinander sowie mit unseren Kunden und Geschäftspartnern. Untersuchungen zeigen, dass häufig Hinweise Dritter zur Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen führen. Deshalb haben wir ein System eingerichtet mit dem sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Internationales Bankhaus Bodensee AG als auch Dritte Hinweise auf kriminelle Handlungen und sonstige Compliance-Verstöße geben können. Hierbei handelt es sich um das internetbasierte BKMS-System (Business Keeper Monitoring System).

Das BKMS-System können Sie unter anderem dann verwenden, wenn Sie unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität Verstöße gegen u. a. folgende Verordnungen und Rechtsgrundlagen melden möchten:

  • Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
  • Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2016/1033 (ABl. L 175 vom 30.6.2016, S. 1; L 287 vom 21.10.2016, S. 320; L 306 vom 15.11.2016, S. 43; L 348 vom 21.12.2016, S. 83) geändert worden ist,
  • Verordnung (EU) Nr. 600/2014
  • Verordnung (EU) Nr. 1286/2014,
  • Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/71/EG (ABl. L 168 vom 30.6.2017, S. 12)
  • Kreditwesengesetz (KWG) oder auf Grund des Kreditwesengesetzes erlassene Rechtsverordnungen
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) oder auf Grund des Wertpapierhandelsgesetzes erlassene Rechtsverordnungen
  • etwaige strafbare Handlungen

Zudem können über das BKMS-System Hinweise auf Verstöße abgegeben werden, die in den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen (§ 2 HinSchG). Hinweise, die im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes abgegeben werden, können alternativ auch an eine externe Meldestelle adressiert werden. Hierfür stehen die Hinweisgeberstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie die Hinweisgeberstelle des Bundesamts für Justiz zur Verfügung. Grundsätzlich steht es hinweisgebenden Personen in diesen Fällen zur freien Entscheidung, ob sie Hinweise im BKMS-System erfassen oder an eine externe Meldestelle richten. Es empfiehlt sich jedoch, die Wahl des BKMS-Systems zu bevorzugen, damit Analysen zu Sachverhalten, die Gegenstand des Hinweises sind, umgehend und zielgerichtet durch die IBB AG veranlasst werden können. Die Wahrung des Vertraulichkeitsgebots steht im gesamten Hinweisgeberprozess an oberster Stelle.

Geben Sie für Meldungen im BKMS-System zu den oben genannten Rechtsquellen bei der Angabe einer Kategorie bitte Verletzung von Richtlinien / PAP (Policy And Procedure) oder Fragen zu Compliance an, wenn andere der angezeigten Kategorien nicht zutreffen.

Wenn Sie uns über das BKMS-System einen Hinweis geben möchten, können Sie dies namentlich oder anonym tun. Da wir die offene Kommunikation suchen, möchten wir Sie jedoch ermutigen, bei Hinweisen Ihren Namen zu nennen. Wir werden Ihre Angaben in jedem Fall streng vertraulich behandeln und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Bitte legen Sie sich ein Postfach im BKMS-System an, über das wir Sie kontaktieren können. Dies ist wichtig falls Rückfragen entstehen oder Sie Ihre Meldung später mit weiteren Informationen ergänzen möchten. Die Kommunikation über das Postfach kann – sofern gewünscht – auch anonym erfolgen.

Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:

www.bkms-system.net/wuerth

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!